Sexualstrafrecht: „Nein heißt Nein“ schützt Jugendliche zu wenig

Aktuell - FAZ.NET ·
Deutschland

Die Missbrauchsbeauftragte hat recht: Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ reicht nicht zum Schutz von Jugendlichen vor sexueller Gewalt. Aber eine Strafrechtsreform ist schwierig.

Originalartikel lesen bei Aktuell - FAZ.NET →